Hier erhälst du die wichtigsten Informationen zur Rufnummernmitnahme
Rufnummer mitnehmen
Wenn du deine Telefonnummer beim Wechsel des Anbieters beibehalten möchtest, erhälst du auf dieser Seite dazu
die wichtigsten Informationen.
Hier zunächst eine Übersicht der Themen:
- Mitnahme der Telefonnummer (sogenannte Rufnummernportierung)
- Portierung im Festnetz
- Portierung im Mobilfunknetz
- Kosten für eine Rufnummernportierung
Die Themen dieser Seite im Einzelnen:
1. Mitnahme der Telefonnummer, sogenannte Rufnummernportierung
Nach dem Telekommunikationsgesetz hast du einen Anspruch darauf, deine Rufnummer bei einem Anbieterwechsel
beizubehalten, wenn dein neuer Anbieter dir die Mitnahme der Rufnummer in seinem Vertrag zugesichert hat.
Der Vorgang bei dem deine Rufnummer zu dem anderen Anbieter umgeschaltet wird, wird allgemein als
Rufnummernportierung bezeichnet.
2. Portierung im Festnetz
Bei einem Wechsel des Anbieters besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer (allgemein als "Portierung"
bezeichnet).
Ein "Wechsel des Anbieters" liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes
abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist.
Bei einem Vertragswechsel (z.B. Tarifwechsel) ohne Wechsel des Anbieters besteht nach dem TKG hingegen kein
Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Es steht somit im Ermessen des Anbieters, ob er die Beibehaltung
ermöglicht.
Du musst die Portierung beim neuen Anbieter beauftragen. Der neue Anbieter stimmt dann die Portierung mit dem
alten Anbieter ab. Bei der Portierung wird angestrebt, dass die Rufnummer beim neuen Anbieter möglichst noch am gleichen
Tag angeschaltet wird.
Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Vertrag mit dem abgebenden Anbieter muss am Tag der Portierung beendet sein. Mit dem aufnehmenden
Anbieter muss zum Tag der Portierung ein Vertrag geschlossen sein, der die Importierung der Rufnummer umfasst.
Bei Ortsnetzrufnummem sollte der aufnehmende Anbieter den Portierungsauftrag 10 Arbeitstage vor dem Ende des
Vertrages bei dem abgebenden Anbieter erteilt haben, um einen schnellstmöglichen Wechsel zu gewährleisten. Daher solltest
du rechtzeitig den Portierungsantrag bei deinem neuen Anbieter stellen, damit dieser noch ausreichend Gelegenheit
hat, den alten Anbieter fristgemäß zu kontaktieren.
Die Portierung ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind .
Du solltest, wenn du den Anbieter wechseln möchtest, vor der Kündigung deines Vertrages beim alten Anbieter
ggf.deine Daten aktualisieren lassen.
3. Portierung im Mobilfunknetz
Mobilfunkanbieter sind nach § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet, den Wechsel zu einem anderen
Anbieter unter Beibehaltung der Rufnummer zu ermöglichen. Das gilt auch für Prepaid-Verträge.
Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren
(kein Kontrahierungszwang).
3.1 Portierung vor Vertragsende
Nach § 46 Abs. 4 TKG kann nun der Teilnehmer jeder Zeit die Übertragung seiner zugeteilten Mobilfunkrufnummer
verlangen. Eine Beendigung des bisherigen Vertrages ist für die Portierung der Mobilfunkrufnummer nicht mehr notwendig.
Zu beachten ist hierbei, dass bei einer vorzeitigen Portierung der Mobilfunkrufnummer der Vertrag mit dem bisherigen
Anbieter davon unberührt bleibt und du deshalb weiter verpflichtet bist, die Entgelte dafür zu entrichten. Hierauf hat der
neue Anbieter vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen.
Der bisherige Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, dich als Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten aus seinem
bisherigen Vertrag zu informieren und dir auf dein Verlangen eine neue Mobilfunkrufnummer zuzuteilen.
Die Portierung ist nur möglich, wenn folgende Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind:
Bei Privatkunden:
Rufnummer, Name, Geburtsdatum
Bei Geschäftskunden:
Rufnummer, Name, Kundennummer beim abgebenden Anbieter.
Solltest du den Anbieter wechseln wollen, ist es ratsam, vor der Portierung der Mobilfunkrufnummer beim alten Anbieter
ggf. deine Daten aktualisieren zu lassen.
Auch der Prozess der vorzeitigen Portierung einer Mobilfunkrufnummer nimmt etwas Zeit in Anspruch (ca. 7 Arbeitstage).
Erst danach kannst du deine Rufnummer bei deinem neuen Anbieter nutzen.
3.2 Portierung regulär nach Vertragsende
Die Portierung kann von Gesetzeswegen bis einen Monat nach Vertragsende beauftragt werden
(in den Vertragsbedingungen deines Anbieters kann eine längere Frist vereinbart sein) - danacht ist es möglich, dass die
Nummer inzwischen weiter vergeben wurde.
Maßgeblich ist dabei nicht das Datum der Kündigungserklärung, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam ist.
Die Portierung der Rufnummer muss dabei beim neuen Anbieter beauftragt werden (Portierungsantrag).
Wir empfehlen aber auch hier, mindestens 10 Tage vor Vertragsende, die Portierung über den neuen Anbieter zu
beauftragen, um einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen.
3.3 Besonderheiten der Rufnummernmitnahme bei Prepaid-Verträgen
Bei Prepaid-Verträgen ist meist zusätzlich eine Verzichtserklärung nötig, um die Rufnummernmitnahme durchführen zu
können.
Diese beinhaltet den Antrag zur Freigabe der Mobilfunknummer und die Kündigung des bestehenden Vertrags.
Die Kündigung kann aber auch separat erfolgen.
4. Kosten für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer und/oder Festnetzrufnummer
Kosten für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer und/oder Festnetzrufnummer fallen seit dem 01.12.2021 keine mehr an.
